Die laufende Synode der EKD soll morgen oder übermorgen ein neues kirchliches Arbeitsrecht beschließen – arbeitgebergerecht, möglichst gewerkschaftsfern, lammfromm und rechtssicher. Den Anforderungen des Bundesarbeitsgerichts soll es genügen – einseitig auf Kosten der Rechte von Mitarbeitern. Ziel der Kirchenjuristen: Die Rettung des „Dritten Weges“, auf dem Arbeitnehmerinteressen mit Hilfe der „Dienstgemeinschaft“-Ideologie unterbügelt werden. Wie der […]